Förderung
Die Karl Zünd Stiftung engagiert sich für Projekte, die Menschen, Umwelt und Gesellschaft nachhaltig stärken. Wir unterstützen Projekte in den Bereichen Soziales, Natur- und Umweltschutz, Kultur sowie Kinder- und Jugendförderung. Besonders wichtig sind uns klare Ziele, Transparenz und ein verantwortungsvoller Umgang mit den zugesprochenen Mitteln. Die Stiftung fördert regional in Altstätten und der nahen Umgebung sowie in ausgewählten Ländern Afrikas und Asiens.
Erfahren Sie hier, welche Projekte wir fördern und wie Sie ein Fördergesuch einreichen können.
Was fördern wir?
- Natur- und Umweltschutz
- Soziales
- Kultur
- Kinder- und Jugendförderung
Förderberechtigt sind Vereine, NGO’s und andere gemeinnützige Non-Profit Organisationen. Projekte im Ausland unterstützen wir in der Regel nur in Zusammenarbeit mit einem Schweizer Verein. Die Projektorganisation ist politisch und religiös unabhängig.
Wie fördern wir?
Die Karl Zünd Stiftung leistet in der Regel finanzielle Beiträge an klar definierte Projekte oder Projektabschnitte. Bei bereits abgeschlossenen Projekten wird keine Förderung mehr geleistet.
Wo fördern wir?
– International unterstützen wir Projekte in Nepal, Indien und den ASEAN-Staaten sowie in afrikanischen Ländern südlich des Äquators.
– Lokal fördern wir Projekte, die in Altstätten und Umgebung initiiert werden und in dieser Region Nutzen stiften.
Bei regionalen Infrastrukturprojekten fördern wir ausschliesslich Massnahmen zur ökologischen Aufwertung.

Ihr Weg zur Förderung
1. Projektidee prüfen: Passt Ihr Projekt zu einem der Förderbereiche der Karl Zünd Stiftung?
2. Gesuch einreichen: Reichen Sie uns Ihr Gesuch ein. Falls es sich um ein umfassendes Projekt handelt, erhalten Sie von uns nach Eingabe ein weiteres Formular.
3. Prüfung des Gesuchs: Die eingereichten Gesuche werden vom Stiftungsrat geprüft. Bei Fragen nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf.
4. Entscheid: Sie erhalten den Entscheid des Stiftungsrates nach dessen Sitzung, welche viermal jährlich stattfindet.
Auch bei Erfüllung der Förderrichtlinien besteht keine Leistungspflicht der Karl Zünd Stiftung. Ablehnungen müssen nicht begründet werden.

