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Die Karl Zünd Stiftung engagiert sich für Projekte, die Menschen, Umwelt und Gesellschaft nachhaltig stärken. Wir unterstützen Initiativen in den Bereichen Soziales, Natur- und Umweltschutz, Kultur sowie Kinder- und Jugendförderung – regional in Altstätten und Umgebung sowie in ausgewählten Ländern Afrikas und Asiens. Erfahren Sie hier, welche Projekte wir fördern und wie Sie ein Fördergesuch einreichen können.

Was fördern wir?

Die Karl Zünd Stiftung unterstützt Projekte und Initiativen in den folgenden Bereichen:

- Soziales
- Natur- und Umweltschutz
- Kultur
- Kinder- und Jugendförderung

Gefördert werden Projekte, die einen konkreten Nutzen für die Gesellschaft haben, nachhaltig wirken und mit grossem Engagement umgesetzt werden. Besonders wichtig sind uns klare Ziele, Transparenz und ein verantwortungsvoller Umgang mit den zugesprochenen Mitteln.

Wo fördern wir?

Mit den Fördermitteln werden Projekte in Nepal, Indien und den ASEAN-Ländern sowie in afrikanischen Ländern südlich des Äquators unterstützt.

Lokal fördern wir Projekte, die in Altstätten und Umgebung initiiert werden und in dieser Region Nutzen stiften.

Die Karl Zünd Stiftung unterstützt bei Infrastrukturprojekten ausschliesslich Massnahmen zur ökologischen Aufwertung und Begrünung.

Wie fördern wir?

Die Karl Zünd Stiftung leistet in der Regel finanzielle Beiträge an klar definierte Projekte oder Projektabschnitte. Bei bereits abgeschlossenen Projekten wird keine Förderung mehr geleistet.

Ihr Weg zur Förderung

1. Projektidee prüfen
Prüfen Sie, ob Ihr Projekt zu einem der Förderbereiche der Karl Zünd Stiftung passt.

2. Gesuch einreichen
Reichen Sie Ihr Gesuch mit dem vorgesehenen GESUCHSFORMULAR ein. Für kleine lokale Vereine genügt ein KURZGESUCH. Wichtig ist, dass wir verstehen, worum es geht, wer vom Projekt profitiert und wofür die Unterstützung eingesetzt wird.

Vorschlag: Von zentraler Bedeutung ist ein klares Verständnis des Projektanliegens, der begünstigten Zielgruppe sowie des konkreten Verwendungszwecks der Unterstützung.

3. Prüfung des Gesuchs
Die eingereichten Gesuche werden vom Stiftungsrat sorgfältig geprüft. Bei Bedarf nehmen wir Kontakt auf, falls Rückfragen bestehen oder zusätzliche Informationen benötigt werden.

4. Entscheid
Nach der Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung über den Entscheid des Stiftungsrates. (Sitzungen finden jährlich 4-5 mal statt)

Wir bitten um Verständnis, dass kein Anspruch auf eine Begründung bei Ablehnung eines Gesuchs besteht. Bitte beachten Sie, dass auch bei Erfüllung der Förderrichtlinien keine Leistungspflicht der Karl Zünd Stiftung besteht.

5. Umsetzung und Abschluss
Bei einer Zusage wird das Projekt gemäss vorgegebener Vereinbarung umgesetzt.